Mönchengladbach. Auf einer Brachfläche zwischen Theodor-Heuss-Straße und Buscherstraße im Stadtteil Dahl können bis zu 60 Wohneinheiten realisiert werden. Der Rat hat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 771/N gefasst und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Wohnbauprojekt eines privaten Investors geschaffen. Das Plangebiet erstreckt sich vom Grundstück eines Kfz-Handels an der Theodor-Heuss-Straße Nr. 58 samt angrenzendem Garagentrakt über das Areal einer ehemaligen Gärtnerei bis hin zur Buscherstraße, an der sich noch vor einiger Zeit mehrere Wohn- und Garagengebäude befanden. Durch die geplante Bebauung sollen die vorhandenen Baulücken geschlossen und das Stadtbild aufgewertet werden.
Konkret geplant ist, auf dem rund 5.500 Quadratmeter großen Areal bis zu 60 Wohneinheiten in drei bis fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern zu errichten. Die Gebäude erhalten überwiegend begrünte Flachdächer; einzelne Häuser an den Rändern des Quartiers werden mit Satteldächern gestaltet, um einen harmonischen Übergang zur bestehenden Bebauung zu schaffen. Zwei fünfgeschossige Baukörper mit Flachdächern markieren als städtebauliche Akzente den Eingang zum neuen Quartier Ein wesentliches Merkmal der Planung ist zudem die geplante Fuß- und Radwegeverbindung zwischen Buscherstraße und Theodor-Heuss-Straße, die allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen soll. Ebenso gehören eine Tiefgarage (Zufahrt über Buscherstraße), ein autofreier Innenbereich, eine zweigruppige Kita sowie ein Quartiersplatz an der Buscherstraße zum Konzept.
Quelle: Stadt Mönchengladbach

So könnte sich die Wohnbebauung an der Buscherstraße präsentieren. Zu sehen sind der kleine Quartiersplatz und der öffentliche Durchgang zur Theodor-Heuss-Straße. | © VDH