22. September 2025

Gewerbepark Elmpt & Javelin Park Niederrhein: Neuer Satzungsbeschluss für ersten Bauabschnitt

Niederkrüchten. Im September 2024 hatte der Rat der Gemeinde Niederkrüchten den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Elm-131 gefasst. Dieser beinhaltet den ersten, rund 94 Hektar großen Bauabschnitt für die Gewerbe- und Industrieflächen auf dem Gelände des ehemaligen Militärflughafens in Elmpt. Der Bebauungsplan schafft Baurecht für das Gelände und macht die Realisierung des Vorhabens überhaupt erst möglich.

Auf Antrag des Landesbüros der Naturschutzverbände NRW hat das Oberverwaltungsgericht NRW den Bebauungsplan im April 2025 vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der klagende Verband hatte sich unter anderem auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu Vogelschutzgebieten in Griechenland bezogen, die fast zeitgleich zum Satzungsbeschluss des Gemeinderates gefällt und erst hiernach bekannt geworden ist. Er argumentierte, dass diese auch in Elmpt greifen müsse. Das Gericht befand, dass die Sachlage nicht im eigentlich vorgesehenen Eilverfahren geklärt werden könne und verhängte daher die vorläufige Außervollzugsetzung. Es betonte dabei, dass es sich es sich nicht um eine vorläufige Beurteilung hinsichtlich der Wirksamkeit des Bebauungsplans handle. Seither ruhen die meisten Arbeiten auf dem Gelände, die für die Zeit seit dem Urteil eigentlich vorgesehenen Erschließungsarbeiten verzögern sich weitestgehend. Lediglich genehmigungsfreie Arbeiten wie der Rückbau einzelner Gebäude, zum Beispiel zur Vorbereitung ökologischer Ausgleichsflächen, waren zuletzt möglich.

Um die Verzögerungen in der Entwicklung des Javelin Park Niederrhein sowie des Gewerbepark Elmpt möglichst gering zu halten und um einen möglichst zeitnahen Vermarktungsbeginn der Flächen zu gewährleisten, hat die Gemeindeverwaltung die Auswirkungen des Urteils in Griechenland geprüft und die für den Bebauungsplan notwendige Verträglichkeitsprüfung dahingehend aktualisiert. Deren Ergebnisse machen eine Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht notwendig. Unabhängig hiervon hat der Entwickler Verdion angeboten, einen zusätzlichen Wall nördlich der betroffenen Flächen des Vogelschutzgebietes vorzusehen. Der Ausschuss für Planung, Verkehr und Grundstücksangelegenheiten hat jetzt beschlossen, dem Rat neben dem neuen Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan auch einen Beschluss über die Anpassung des städtebaulichen Vertrags mit dem Investor zu empfehlen, sodass dieser Wall realisiert werden kann.

Quelle: Gemeinde Niederkrüchten

Bildquelle: P3 digital.video