NRW/ Berlin. Welche Regionen können ab 2028 noch Fördermittel durch die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) erhalten? Darüber entscheidet die geplante Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete. Wie die künftigen Auswahlkriterien den tatsächlichen Förderbedarf der Regionen zuverlässig erfassen können, Stand im Mittelpunkt eines Workshops am 13. Oktober im Deutschen Bundestag.
Der Verbund regionen.NRW organisierte den Austausch gemeinsam mit der ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gesellschaft, dem Institut für Arbeit und Technik, dem ifo Institut sowie der Metropolregion Rheinland. 25 Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Bundestag und regionaler Praxis nahmen teil.
Die Diskussion zeigte: Die geplanten Änderungen gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Einige elementare Kriterien müssen aber noch verbessert werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Vertreterinnen und Vertreter aus den Regionen machten deutlich, dass die vorgeschlagenen Kriterien die wirtschaftlichen Probleme vor Ort und die Risiken der Transformation teilweise nicht ausreichend erfassen. Dadurch könnten Regionen künftig keine Förderung mehr erhalten, obwohl sie weiterhin Unterstützung benötigen.
Hubertus Winterberg, Geschäftsführer der Südwestfalen Agentur GmbH und Sprecher von regionen.NRW, betonte: „Das ist in erster Linie keine Verteilungs-, sondern eine Wirkungsfrage. Wenn Indikatoren an den realen regionalen Herausforderungen vorbeimessen, werden begrenzte Fördermittel nicht dort wirksam, wo sie den größten strukturpolitischen Ertrag bringen.“
Für regionen.NRW ist deshalb entscheidend, dass die Förderung dort ankommt, wo sie besonders gebraucht wird. Die Mittel sollen Investitionen ermöglichen, Arbeitsplätze schaffen und sichern und den wirtschaftlichen Wandel unterstützen. Wenn die Förderung zu früh wegfällt oder besondere Belastungen z.B. zur Erreichung der Klimaneutralität nicht ausreichend berücksichtigt werden, könnten wichtige Entwicklungen ins Stocken geraten.
Das im Workshop vertretene Bundeswirtschaftsministerium nahm die Hinweise auf und verwies auf den weiteren Dialog mit den Ländern zur Ausgestaltung der künftigen Fördergebiete.
Die GRW ist ein zentrales Instrument zur Unterstützung strukturschwacher Regionen. Bund und Länder finanzieren damit unter anderem betriebliche Investitionen und wirtschaftsnahe Infrastruktur. Für 2026 stehen insgesamt rund 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung, die Bund und Länder jeweils zur Hälfte bereitstellen. Die nächste Neuabgrenzung der Fördergebiete soll ab 2028 gelten.
Quelle: regionen.NRW

Podiumsdiskussion | Foto: regionen.NRW